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Liegenschaftsvermessungen

Liegenschaftsvermessungen sind sogenannte hoheitliche Tätigkeiten, die nur von den Vermessungsbehörden, einzelnen Städten und den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren durchgeführt werden dürfen. Wir Öffentlich bestellte Vermessungs­ingenieure sind freiberuflich tätige Ingenieure die von den zu­ständigen Landesbehörden zur Durchführung von Liegen­schafts­vermessungen nach dem Vermessungsgesetz von Baden-Württemberg bestellt wurden.

Zu den Liegenschaftsvermessungen gehören Vermessungen zur Bildung neuer Flurstücke durch Zerlegung oder durch Um­legung, die Feststellung von Flurstücksgrenzen, die Abmarkung von Grenzpunkten und die Aufnahme von Gebäuden für das Liegenschaftskataster. Zerlegungen für private Auftraggeber und ab 1. Januar 2014 auch für Städte und Gemeinden werden nur durch die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure durchgeführt.

Die Vergütung für die Tätigkeit richtet sich nach der Gebühren­ver­ordnung der Landesregierung Baden-Württemberg für öffentliche Vermessungsleistungen. Die darin festgelegten Gebühren sind bindend und dürfen weder über- noch unterschritten werden. Alle Informationen über Aufgaben und Zweck des Liegenschafts­katasters, die Aufgabenverteilung und die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure sind im Vermessungsgesetz von Baden-Württemberg geregelt.

Das Vermessungsgesetz und weitere Informationen finden Sie unter
www.bdvi-bw.de.

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