Zerlegungen
Soll ein Teil eines Flurstücks veräußert werden, ist zunächst das Ausgangsflurstück zu zerlegen. Aus einem alten Flurstück entstehen zwei oder mehrere neue Flurstücke, die selbständig im Liegenschaftskataster eingetragen oder mit benachbarten Flurstücken verschmolzen werden können. Diese Veränderungen im Liegenschaftskataster sind die Grundlagen für die Eintragungen im Grundbuch.
Die Zerlegung eines Flurstücks ist vor allem eine rechtliche Veränderung im Liegschaftskataster. In einem weiteren Schritt erfolgt die Abmarkung der neuen Zerlegung Flurstücksgrenzpunkte in der Örtlichkeit. Auf die Abmarkung kann verzichtet werden, sie wird von uns aber empfohlen, da durch eine sichtbare Markierung einer Flurstücksgrenze Rechtsstreitigkeiten unter Flurstücksnachbarn oft von vornherein vermieden werden können.