Amtliche Lagepläne zu Bauanträgen
Die Baugenehmigungsbehörde verlangt als Grundlage zur Genehmigung von Bauvorhaben unter anderem Lagepläne, bestehend aus einem zeichnerischen und einem schriftlichen Teil.
Grundlage für den zeichnerischen Teil sind die digitalen Daten des Liegenschaftskatasters. Sie werden mit den öffentlich rechtlichen Festsetzungen, in der Regel aus einem Bebauungsplan, ergänzt.
Das geplante Bauvorhaben wird einschließlich der Grenzabstände und der Grenzabstandsflächen dargestellt und vermaßt. Der schriftliche Teil enthält Eigentümerangaben, Eintragungen von Baulasten und Grunddienstbarkeiten und Angaben zur zulässigen und geplanten baulichen Nutzung.