Grenzfeststellungen
Grenzfeststellungen sind Vermessungen zur Festlegung von Flurstücksgrenzen oder Vermessungen zur Prüfung von Flurstücksgrenzen und deren Abmarkung in der Örtlichkeit auf deren Übereinstimmung mit dem Nachweis im Liegenschaftskataster.
Ein in der Örtlichkeit vorhandenes Grenzzeichen trägt in erheblichem Maße zum Grenzfrieden zwischen Grenzstein benachbarten Flurstückseigentümern bei. Die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure überprüfen vorhandene Grenzzeichen oder setzen neue Grenzzeichen nach den Festlegungen im Liegenschaftskataster.
Die Grenzfeststellung bzw. -prüfung erfolgt auf Antrag eines Flurstückseigentümers.