Baulandumlegungen
Die Baulandumlegung ist ein Verfahren nach den §§ 45 bis 79 des Baugesetzbuches (BauGB), in dem bebaute und unbebaute Grundstücke in der Weise neu geordnet werden, dass nach Lage, Form und Größe, in der Regel für die bauliche Nutzung, zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen. Die Baulandumlegung wird vom Gemeinderat angeordnet und von einem aus Gemeinderäten und Sachverständigen gebildeten Umlegungsausschuss durchgeführt.
In der Umlegung werden zunächst alle Ausgangsflurstücke innerhalb eines festgelegten Umlegungsgebiets zu einer Masse vereinigt, dann werden die öffentlichen Flächen, wie zum Beispiel Straßen-, Wegflächen, öffentliche Grünflächen oder Kinderspielplätze gebildet und der Gemeinde zugeteilt. Die verbleibende Masse wird nach einem vom Umlegungsausschuss festzulegenden Maßstab an die beteiligten Grundstückseigentümer verteilt.
Die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure treten hierbei als vermessungstechnische Sachverständige auf, die die erforderlichen Verzeichnisse über den alten und neuen Bestand anfertigen und die Unter lagen zur Fortführung des Liegenschaftskatasters ausarbeiten.