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Zerlegungen

Zerlegung
Zerlegung

Soll ein Teil eines Flurstücks veräußert werden, ist zunächst das Ausgangsflurstück zu zerlegen. Aus einem alten Flurstück entstehen zwei oder mehrere neue Flurstücke, die selbständig im Liegen­schafts­kataster eingetragen oder mit benachbarten Flurstücken ver­schmolz­en werden können. Diese Veränderungen im Liegen­schafts­kataster sind die Grundlagen für die Eintragungen im Grundbuch.

Die Zerlegung eines Flurstücks ist vor allem eine rechtliche Ver­änderung im Liegschaftskataster. In einem weiteren Schritt erfolgt die Abmarkung der neuen Zerlegung Flur­stücks­grenz­punkte in der Örtlichkeit. Auf die Ab­mark­ung kann verzichtet werden, sie wird von uns aber empfohlen, da durch eine sichtbare Markierung einer Flurstücksgrenze Rechts­streit­ig­keiten unter Flur­stücks­nachbarn oft von vornherein vermieden werden können.

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